Im Durchsuchungsbericht heißt es, auf dem Schreibtisch hätten sich ein Monitor und eine Tastatur befunden. Der “dazugehörige PC” sei jedoch nicht auffindbar gewesen. Auf die Mitnahme des Monitors und der Tastatur habe man verzichtet.
Der iMac hat also durchaus Vorzüge.
via lawblog.de
Hahaha, wie geil ist das denn?
Das erinnert mich an einen Fall, als den Durchsuchungsbeamten eine USB-Festplatte erfolgreich als LED-Lichthärtungsgerät für GEL-Fingernägel verkauft wurde.
