Mitglieder der Piratenpartei versuchten, das Verbot an Tanzveranstaltungen an Karfreitag in Hessen mit Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht zu stoppen. Doch die Anträge waren unzulässig.
via welt.de
Ja, das heilige Tanzverbot, war in meiner hyperaktiven Club- und Discozeit auch schon ein Ärgernis. Ich kann mich noch gut an einen der legendären Techno-Donnerstage mit DJ Uwe Hacker im Perkins Park erinnern, der – wie könnte es anders sein – auf einen Gründonnerstag fiel.
Was eine geile Party, wir tanzten fast überall, auf der Bar, den Tischen, Stühlen, Boxen und was weiß ich noch wo überall, nur die Tanzfläche war menschenleer. Lustigerweise waren auch Ordnungshüter in grün anwesend, die das Tanzverbot durchsetzen wollten, aber aufgrund der außergewöhnlichen Situation etwas unbeholfen herumstanden und nicht richtig wussten, was sie tun sollten. Ob das so rechtens war und weshalb die Ordnungshüter hier nicht einschritten, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.
Letztendlich verließ ich, nach einer durchtanzten Nacht einem durchtanzten Karfreitagmorgen, um ca. 5:45 Uhr die Stuttgarter In-Location und genehmigte mir auf dem Weg nach Hause die obligatorische Karfreitags-Currywurst an einem Imbiss. Ob das heutzutage auch noch so funktionieren würde, glaube ich zwar nicht, aber wer nicht wagt… ;)
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