Die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt wissentlich von einer dubiosen Person gestohlene Daten für 2,5 Millionen Euro zu kaufen. Wenn ich richtig informiert bin, wird dieses Verhalten als Versuch der Hehlerei bezeichnet und ist in Deutschland nach § 259 Abs. 3 StGB strafbar. Sollte sie die Daten wirklich erwerben, macht Sie sich gemäß deutschem Strafrecht § 259 StGB der Hehlerei schuldig. Aber Entschuldigung, das ist doch etwas ganz anderes, diese gestohlene Ware dient doch nur zum aufklären vieler anderer Straftaten, nämlich mehrerer Fälle der Steuerhinterziehung und spült nebenbei noch jede Menge Kies in die leeren Kassen.
Dem kleinen Bürger würde, übertrieben dargestellt, schon bei dem Gedanken an dem Erwerb gestohlener Daten eine Hausdurchsuchung mit anschließender Anklage drohen. Schön, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Denn eins muss von vorne herein klar sein: Die regierenden Politiker werden sich für solch eine Wohltat am Deutschen Volke wohl kaum vor einem Gericht verantworten müssen. Wenn es dann doch einmal soweit kommen sollte, werden so geringe Strafen angesetzt, dass sich jeder Bundesbürger verspottet vorkommen muss.
Wen wundert es da, dass sich der deutsche Finanzminister mit unverhohlener Vorfreude auf die Daten stürzen möchte, sollen diese doch angeblich über 100 Millionen Euro schwer sein. Die Begriffe Moral, Ethik und Gesetzestreue scheinen die Damen und Herren Politiker kurzerhand aus ihrem Wortschatz gestrichen zu haben, denn anscheinend sind sie bereit alles dafür zu tun, um den schnellen Euro in die ausgetrocknete Staatskasse zu bekommen. Pfui deibel!
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