
Wenn der Polizist dreimal klingelt, kann irgendetwas nicht stimmen. So kam es dann auch, dass ich gestern Abend in unserem Polizeirevier residierte und mir eine Geschichte anhörte, die mich sehr an eine schlechte Vorabendserie der RTL-Gruppe im Fernsehen erinnerte.
Es ging um ein von mir bei ebay ersteigertes neues Mobiltelefon. Dieses soll, laut dem wirklich sehr netten Polizeiobermeister, aus einer Straftat stammen. Es wurde mir ausführlich erklärt, dass der ebay-Verkäufer jemanden, unter Androhung körperlicher Gewalt an einem Familienmitglied, genötigt hatte, einen sehr teuren Mobilfunkvertrag zu unterzeichnen, um an das subventionierten Ein-Euro-Gerät zu kommen. Dieses wurde dem Geschädigten dann angeblich nach Verlassen des Ladengeschäftes gewaltsam abgenommen und wie sich nun herausgestellt hat, bei ebay verkauft.
Wie gehirnarm muss man denn sein, um solch eine Aktion zu starten. Aber anscheinend ist es noch nicht zu jedermann vorgedrungen, dass Mobiltelefone mit einer IMEI (International Mobile Equipment Identity) ausgestattet sind, die es den Behörden über den Mobilfunkprovider ermöglicht, den Nutzer ausfindig zu machen.
Trotz noch nicht abgeschlossener Ermittlungen und einer unbewiesener Straftat des Verkäufers, wollte die zuständige Dienststelle das Mobiltelefon beschlagnahmen lassen. Da ich zum Ersten das Mobiltelefon nicht dabei hatte und zum Zweiten keine richterliche Anordnung vorlag, von Gefahr im Verzug kann wohl kaum die Rede sein, war dieses Vorhaben weniger erfolgreich. Allerdings kann mich die Keule der Herausgabe noch treffen und da es sich um ein nicht ganz billiges Gerät handelt, kümmert sich jetzt meine Anwaltskanzlei um diese Sache.
Nun bin ich natürlich sehr gespannt, ob es sich wirklich um eine Straftat handelt, ober ob ein abgekarteter Coup dahinter steckt. Wir werden sehen und wen es interessiert, kann hier mehr erfahren, sobald ich mehr weiß…
Foto: Simon Ebel (Fotolia.com)
2. März 2010
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